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supranationales Recht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Rechtsnormen, die von supranationalen Organisationen kraft eigener
durch völkerrechtlichen Vertrag übertragener
Rechtsetzungsbefugnis erlassen werden und dem nationalen Recht vorgehen. – 2. Beispiele finden sich nur im EG-Recht, da andere Rechtsordnungen nur völkerrechtlichen, aber keinen supranationalen Charakter haben. Aus dem Steuerrecht lassen sich nennen: das Beihilfeverbot im EG-Vertrag, die europäischen Grundfreiheiten, die Richtlinien der EG zum Umsatzsteuerrecht (v.a. die Mehrwertsteuersystemrichtlinie) und zu einigen wenigen Spezialfragen des Ertragsteuerrechts (Fusionsrichtlinie, Mutter-Tochter-Richtlinie, Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern), aber auch die Bestimmungen in den völkerrechtlichen Verträgen der EG mit anderen Staaten, soweit diese unmittelbar geltendes Recht beinhalten. – Sich einseitig über supranationales Recht hinwegzusetzen, ist - anders als bei normalem Völkerrecht, wo es einen erfolgreichen "Treaty Override" sehr wohl gibt - nicht mit rechtlicher Wirkung möglich.
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