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Surplus-Relief-Vertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Surplus (Relief) Reinsurance. Ein- oder mehrjährige Rückversicherung eines (Teil-)Portefeuilles, die zur Entlastung des haftenden Kapitals des Erstversicherers bzw. zur Unterstützung aufsichtsrechtlicher Solvabilitätsanforderungen dient (vgl. die Ziele der Finanzrückversicherung allg.). Der Begriff wird hauptsächlich in den USA mit Finanzrückversicherung und Finite Risk Reinsurance gleichgesetzt.

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