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systemindifferenter Tatbestand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von Gutenberg geprägter Begriff für Leitmaximen wirtschaftlicher Betätigung, die von dem jeweils praktizierten Wirtschaftssystem unabhängig sind.
Beispiel: Das Wirtschaftlichkeitsprinzip ist unter den Bedingungen einer Verkehrs- bzw. Marktwirtschaft und einer Zentralverwaltungswirtschaft von Bedeutung.
Gegensatz: Systembezogener Tatbestand.
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