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Tandemarbeitszeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zwei oder mehr Mitarbeiter bilden ein Arbeitsteam, das in einer bestimmten vorgegebenen Arbeitszeit präsenzpflichtig ist. Die Aufgabenerledigung der Mitarbeiter kann dabei in beliebiger Reihenfolge und Zeitverteilung geschehen. Grundsätzlich vertreten sich die Mitarbeiter gegenseitig, wobei die Bandbreite der Vertretungspflicht determiniert ist. Dieses Modell der Arbeitszeitflexibilisierung ist hauptsächlich im Bereich des Dienstleistungsgewerbes im Einsatz und ist meist mit dem Gleitzeitmodell kombiniert.

    Vgl. auch Job Sharing.

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