Tandemarbeitszeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zwei oder mehr Mitarbeiter bilden ein Arbeitsteam, das in einer bestimmten vorgegebenen Arbeitszeit präsenzpflichtig ist. Die Aufgabenerledigung der Mitarbeiter kann dabei in beliebiger Reihenfolge und Zeitverteilung geschehen. Grundsätzlich vertreten sich die Mitarbeiter gegenseitig, wobei die Bandbreite der Vertretungspflicht determiniert ist. Auch für Führungspositionen geeignet. In der Praxis ist dieses Modell der Arbeitszeitflexibilisierung insbesondere in Dienstleistungsbereichen und im Dienstleistungsgewerbe zu finden. Es wird bevorzugt mit dem Gleitzeitmodell kombiniert.
Vgl. auch Job Sharing.