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Revision von Tarifausschlussklausel vom 17.07.2009 - 12:08
Tarifausschlussklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Differenzierungsklausel in Tarifverträgen, die bezweckt, den anders oder nicht organisierten Arbeitnehmern bestimmte tarifvertragliche Vergünstigungen vorzuenthalten. Tarifausschlussklauseln sind nach der Rechtsprechung unzulässig. Allerdings wird dies neuerdings wieder kontrovers diskutiert.
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