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Revision von teilbewegliche Kosten vom 05.06.2009 - 13:12
teilbewegliche Kosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
mit dem Beschäftigungsgrad nicht direkt proportional veränderliche Kosten, von denen ein Teil unabhängig vom Beschäftigungsgrad in fester Höhe anfällt.
Ermittlung der Sollkosten von teilbeweglichen Kostenarten (bes. für die Plankostenrechnung):
(1) mithilfe von Variatoren,
(2) durch Festlegung des Festanteils in der Kostenplanung mit einem Prozentsatz der Kostenhöhe der Basisbeschäftigung.
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