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Revision von Testierfähigkeit vom 28.02.2013 - 15:11
Testierfähigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fähigkeit, ein Testament rechtswirksam zu errichten. Minderjährige über 16 Jahre können ein öffentliches Testament durch Erklärung zur Niederschrift oder Übergabe einer offenen Schrift errichten (§ 2229 BGB).
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