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Tierseuchengesetz
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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jetzt Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) regelt die Bekämpfung von Seuchen, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder Menschen übertragen werden können (Tierseuchen). Verboten ist u.a. die Ein- und Durchfuhr seuchenkranker Tiere. Bei Ausbruch von Seuchen besteht Anzeigepflicht. Dazu sind eine Reihe von Verordnungen zum Schutz gegen verschiedene Tierkrankheiten und -seuchen erlassen worden. Bei Tierverlusten wird Entschädigung geleistet (§§ 15 ff. TierSG).
Zuwiderhandlungen sind Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
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