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Trade Facilitation Agreement

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. TFA; 1. Begriff: Handelsabkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Handelsvereinfachungen aus dem Bali-Paket im Dezember 2013, das nach zehnjähriger Verhandlung als Durchbruch des Ringens über Vereinfachungen des Welthandels (Multilateralismus) angesehen wird ("Das Wunder von Bali").

    2. Ziel: Das Ziel des TFA ist eine Beschleunigung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs durch die Verhinderung und den Abbau von Bürokratie an der Grenze (durch Zollkontrollen und andere Grenzkontrollen), der Veröffentlichung von Entscheidungen und Vorab-Informationen sowie der Veröffentlichung aller erforderlichen Vorschriften und Regelungen z. B. im Internet.

    3. Inkrafttreten: Das TFA ist zu dem Zeitpunkt in Kraft getreten, an dem zwei Drittel der WTO-Vertragsstaaten das TFA ratifiziert hatten. Da seit 2016 164 Vertragsparteien Mitgliedstaaten der WTO sind, mussten 110 WTO-Vertragsparteien das TFA ratifizieren. Am 22.2.2017 ist das TFA in Kraft getreten, da zu diesem Zeitpunkt 112 WTO-Vertragsparteien das TFA ratifiziert hatten. Ende Oktober 2018 hatten bereits 139 von 164 WTO-Vertragsparteien das TFA ratifiziert.

    4. Inhalt: Das TFA besteht aus 24 Artikeln und verpflichtet die WTO-Vertragsparteien zum Abbau von  Handelshemmnissen, der Verbreitung von Entscheidungen und Vorab-Informationen sowie zur Veröffentlichung von Vorschriften. Viele Inhalte sind bereits im eigentlichen Vertragstext des GATT 1994 in den Artikeln V, VIII und X GATT enthalten und werden klarer gefasst.

    5. Umsetzung: Die Umsetzung des TFA liegt in den Händen der WTO-Vertragsstaaten. Sie wird von der WTO, der UNCTAD, der Weltbank und der Weltzollorganisation (WZO) und anderen internationalen Organisationen finanziell und praktisch unterstützt. Für Entwicklungsländer gelten verlängerte Umsetzungszeiträume.

    6. Wirtschaftliche Prognosen: Nach Informationen der WTO kann die Umsetzung des WTO den Umfang der Warenexporte weltweit pro Jahr um bis zu eine Billion Dollar (917 Mrd. Euro) erhöhen. Bei vollständiger Umsetzung bis 2030 wird ein jährliches Export-Wachstum von 2,7 %, mehr als 0,5 % BIP-Wachstum weltweit, 3,5 % Wachstum der Exporte für die am wenigsten entwickelten WTO-Staaten und 0,9 % Wirtschaftswachstum dieser am wenigsten entwickelten WTO-Länder jährlich erwartet. Handelskosten sollen weltweit durchschnittlich um 14,3 % sinken.

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