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Traditionspapiere

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Warenwertpapiere, die einen Herausgabeanspruch auf eine Sache verbriefen und bei denen die Übergabe des indossierten Papiers zugleich die Übergabe der Ware ersetzt.

    Arten:
    (1) Konnossement (§ 650 HGB),
    (2) Ladeschein (§ 444 HGB) und
    (3) Orderlagerschein (§ 475c i.V. mit § 363 HGB). Traditionspapiere können als kaufmännische Orderpapiere per Indossament übertragen werden.

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