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Traditionspapiere
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Warenwertpapiere, die einen Herausgabeanspruch auf eine Sache verbriefen und bei denen die Übergabe des indossierten Papiers zugleich die Übergabe der Ware ersetzt.
Arten:
(1) Konnossement (§ 650 HGB),
(2) Ladeschein (§ 444 HGB) und
(3) Orderlagerschein (§ 475c i.V. mit § 363 HGB). Traditionspapiere können als kaufmännische Orderpapiere per Indossament übertragen werden.
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