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Transitivitätsaxiom

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundlegende Annahme über das Verhalten eines Entscheiders, der gemäß dieser bei dem Vergleich von Ergebnissen oder Alternativen stets wiederspruchsfreie Präferenzrelationen bildet. Beispiel: Zieht der Entscheider die Alternative A der Alternative B und zudem B der Alternative C vor, so zieht er auch A der Alternative C vor.

    Siehe auch Axiome rationalen Entscheidens.

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