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Revision von Transitivitätsaxiom vom 18.08.2017 - 12:29
Transitivitätsaxiom
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundlegende Annahme über das Verhalten eines Entscheiders, der gemäß dieser bei dem Vergleich von Ergebnissen oder Alternativen stets widerspruchsfreie Präferenzrelationen bildet. Beispiel: Zieht der Entscheider die Alternative A der Alternative B und zudem B der Alternative C vor, so zieht er auch A der Alternative C vor.
Siehe auch Axiome rationalen Entscheidens.
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