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Truckverbot

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verbot des Trucksystems unter gleichzeitigem Gebot, nach dem der Arbeitnehmer in Euro durch Zahlung (in barem Geld oder durch Überweisung) zu entlohnen ist (§ 107 I GewO). Sachbezüge können als Teil des Arbeitsentgelts vereinbart werden, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht (§ 107 II 1 GewO). Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer auch keine Waren auf Kredit liefern (§ 107 II 2 GewO). Der Verkauf von Waren an den Arbeitnehmer ist also nur dann erlaubt, wenn der Kaufpreis sofort beglichen wird.

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