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Übergangsarbeitsmärkte
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1. Begriff: spezifische institutionelle Arrangements, die sämtliche unvermeidlichen Übergänge auf dem Arbeitsmarkt bzw. deren Risiken im Erwerbsverlauf absichern sollen, nicht nur die zwischen Beschäftigung und Nicht-Beschäftigung. Ziel ist die Schaffung flexibler, aber gesicherter Übergänge.
2. Charakteristika: Flexible Beschäftigungssicherheit beinhaltet: Brücken zwischen Erwerbstätigkeit und anderen produktiven Tätigkeiten, Absicherung durch Tarifverträge und Recht oder Gesetz, Kombination niedriger und unstetiger Lohneinkommen mit Transfer- oder Vermögenseinkommen, Finanzierung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit. Sog. Beschäftigungsbrücken schaffen Übergänge zwischen Bildung und Beruf, Teilzeit- und Vollzeit- bzw. selbstständiger und abhängiger Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Beschäftigung, Bildungs- und Beschäftigungssystem, privater Haushalts- und Erwerbstätigkeit, Erwerbstätigkeit und Rente.
3. Wirkungen: Übergangsarbeitsmärkte versuchen die Konzepte von Flexibility und Security zu verbinden (Flexicurity). Bedeutsam ist das Modell der Übergangsarbeitsmärkte u.a. für atypische Beschäftigungsverhältnisse (Atypische Beschäftigung).
Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.
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