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Revision von Übertrag vom 04.08.2010 - 15:07
Übertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der Buchführung:
(1) Übertragung der Addition einer Seite auf die nächste;
(2) Übertragung einer Zahl oder einer Addition eines Kontos auf ein anderes Konto, z.B. Eintragungen in das Hauptbuch aus den Grundbüchern.
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