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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der Buchführung:
    (1) Übertragung der Addition einer Seite auf die nächste;
    (2) Übertragung einer Zahl oder einer Addition eines Kontos auf ein anderes Konto, z.B. Eintragungen in das Hauptbuch aus den Grundbüchern.

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