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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zahlungsinstrument, mit dem ein Kontoinhaber über seine Bank zulasten seines Kontoguthabens bzw. seiner vereinbarten Kreditlinie dem Begünstigten einen bestimmten Betrag auf dessen Konto zur Verfügung stellt

    Vgl. auch Überweisungsgesetz, Überweisungsverkehr, Überweisungsvertrag.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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