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uneingeschränktes Zufallsstichprobenverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verfahren der Teilerhebung mit zufälliger Auswahl der Untersuchungseinheiten (Auswahlverfahren) gemäß einem der beiden einfachen Urnenmodelle. Alle Elemente der Grundgesamtheit haben die gleiche Wahrscheinlichkeit, in die Stichprobe zu gelangen, und alle möglichen Stichproben die gleiche Wahrscheinlichkeit, realisiert zu werden.

    Gegensatz: höhere Zufallsstichprobenverfahren.

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