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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: v.a. in Gesetzestexten und in der Wirtschaftszweigsystematik verwendete Bezeichnung für Unternehmung.

    Vgl. auch internationale Unternehmung.

    2. Umsatzsteuerrecht: Das Unternehmen umfasst umsatzsteuerlich die gesamte berufliche und gewerbliche Tätigkeit, so dass ein Unternehmer zwar verschiedene Tätigkeiten und Betriebe haben kann, diese aber immer nur ein einziges Unternehmen bilden (Grundsatz der Unternehmenseinheit).

    Konsequenz: umsatzsteuerliche Irrelevanz der Innenumsätze.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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