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Urabstimmung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    geheime Abstimmung derjenigen Mitglieder einer Gewerkschaft, die für eine Teilnahme am Streik in Betracht kommen. Ob es Voraussetzung eines rechtmäßigen Streiks ist, dass die Gewerkschaft das satzungsmäßig vorgesehene Verfahren eingehalten, bes. eine Urabstimmung durchgeführt und die erforderliche Mehrheit erzielt haben muss, ist umstritten. Die inzwischen herrschende Meinung verneint das. Begründung: Die satzungsmäßige Verpflichtung zur Urabstimmung gehört zum Selbstverwaltungsrecht der Gewerkschaft und entfaltet keine Rechtswirkung für Dritte.

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