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Urlaubsbescheinigung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bescheinigung des Arbeitgebers über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub des Arbeitnehmers. Die Urlaubsbescheinigung ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer auszuhändigen (§ 6 II BUrlG). Zweck der Urlaubsbescheinigung: Verhinderung von Doppelurlaub bei altem wie neuem Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr (vgl. § 6 I BUrlG).

    Vgl. auch Arbeitspapiere.

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