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Urlaubsbescheinigung
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Bescheinigung des Arbeitgebers über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub des Arbeitnehmers. Die Urlaubsbescheinigung ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer auszuhändigen (§ 6 II BUrlG). Zweck der Urlaubsbescheinigung: Verhinderung von Doppelurlaub bei altem wie neuem Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr (vgl. § 6 I BUrlG).
Vgl. auch Arbeitspapiere.
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