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US-GAAP
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Abk. für United States Generally Accepted Accounting Principles. 1. Kennzeichnung: US-GAAP sind US-amerikanischen Bilanzierungsvorschriften; sie werden für börsennotierte Gesellschaften durch weitere Anforderungen (v.a. zusätzliche Offenlegungspflichten) der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) ergänzt. Die US-GAAP bestehen aus einer Vielzahl nicht kodifizierter Einzelfallregelungen (Case Law) und werden überwiegend vom FASB (Financial Accounting Standards Board) verfasst. Maßgebenden Einfluss auf die inhaltliche Entwicklung der US-GAAP haben die amerikanischen Berufsorganisationen der wirtschaftsprüfenden Berufe.
2. Rechnungslegung nach den US-GAAP: Bestandteile sind: Bilanz (Balance Sheet), Gewinn- und Verlustrechnung (Statement of Income), Kapitalflussrechnung (Statement of Cashflows), Eigenkapitalverwendungsrechnung (Statement of Changes in Stockholders Equity), Angabepflichten zur Bilanzierungspolitik (Notes to Financial Statements). Inhaltlich ähneln die US-GAAP den IAS/IFRS. Die für die IAS/IFRS anzuführenden Unterschiede zur handelsrechtlichen Rechnungslegung gelten daher grundsätzlich auch für die US-GAAP (vgl. IAS/IFRS).
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