Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Verbrechen vom 14.09.2017 - 17:41
Verbrechen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine mit Freiheitsstrafe im Mindestmaß von einem Jahr oder darüber bedrohte Straftat (§ 12 I StGB). Die Strafe ist eine lebenslange oder eine zeitige zwischen einem und 15 Jahren (§ 38 StGB).
Vgl. auch Vergehen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon