Vergehen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Straftat, die als Strafdrohung eine Freiheitsstrafe mit einem Mindestmaß von unter einem Jahr oder Geldstrafe vorsieht, ansonsten handelt es sich um ein Verbrechen (vgl. § 12 I StGB). Strafschärfungen oder -milderungen, die nach dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs oder für bes. schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, ändern nichts an der Einordnung als Vergehen bzw. als Verbrechen.
Beispiel: Raub (§ 249 StGB) wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren. Auch im minder schweren Fall bleibt die Straftat ein Verbrechen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Vergehen
ausgehend