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Verbrechen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Eine mit Freiheitsstrafe im Mindestmaß von einem Jahr oder darüber bedrohte Straftat (§ 12 I StGB). Die Strafe ist eine lebenslange oder eine zeitige zwischen einem und 15 Jahren (§ 38 StGB).

    Vgl. auch Vergehen.

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