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Revision von Verlader vom 23.06.2009 - 17:02
Verlader
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Belader: Derjenige, für den Güter verfrachtet werden (Befrachter).
2. Ablader: Derjenige, der das Gut einem Frachtunternehmer zur Beförderung übergibt und ggf. das Konnossement erhält.
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