Direkt zum Inhalt

Verleumdung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Strafrecht:

    Vergehen gemäß § 187 StGB; die vom Täter wider besseres Wissen aufgestellte oder verbreitete, zur Herabsetzung oder Verächtlichmachung oder Kreditgefährdung eines anderen geeignete unrichtige Tatsachenbehauptung.

    Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

    II. Wettbewerbsrecht:

    Zur Geschäftsschädigung geeignete Verleumdung des Erwerbsgeschäftes eines anderen, seiner Person, Waren oder gewerblichen Leistungen. Strafrechtliche Ahndung : Vergehen nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com