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Verleumdung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Strafrecht
    2. Wettbewerbsrecht

    Strafrecht

    Vergehen gemäß § 187 StGB; die vom Täter wider besseres Wissen aufgestellte oder verbreitete, zur Herabsetzung oder Verächtlichmachung oder Kreditgefährdung eines anderen geeignete unrichtige Tatsachenbehauptung.

    Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

    Wettbewerbsrecht

    Zur Geschäftsschädigung geeignete Verleumdung des Erwerbsgeschäftes eines anderen, seiner Person, Waren oder gewerblichen Leistungen. Strafrechtliche Ahndung: Vergehen nach § 6 II Nr. 5 UWG.

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