Zitierfähige Version
- Revision von Vermischung vom 07.05.2018 - 15:41
- Revision von Vermischung vom 19.02.2018 - 16:48
- Revision von Vermischung vom 01.02.2018 - 12:38
- Revision von Vermischung vom 28.02.2013 - 15:14
- Revision von Vermischung vom 01.04.2010 - 09:04
- Revision von Vermischung vom 27.08.2009 - 08:38
- Revision von Vermischung vom 20.05.2008 - 16:25
Vermischung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Begriff des Bürgerlichen Rechts. Vermischung liegt vor, wenn bewegliche Sachen, die verschiedenen Eigentümern gehören, derart miteinander vermischt oder vermengt werden, dass sie voneinander nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten getrennt werden können, z.B. zwei Flüssigkeiten werden zusammengegossen. Vermischung wird rechtlich wie Verbindung behandelt (§ 948 BGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon