Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Verpflichtungsgeschäft vom 28.02.2013 - 15:14
- Revision von Verpflichtungsgeschäft vom 15.05.2018 - 14:11
- Revision von Verpflichtungsgeschäft vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von Verpflichtungsgeschäft vom 01.02.2018 - 12:38
- Revision von Verpflichtungsgeschäft vom 28.02.2013 - 15:14
- Revision von Verpflichtungsgeschäft vom 27.08.2009 - 08:38
- Revision von Verpflichtungsgeschäft vom 15.05.2008 - 13:58
Verpflichtungsgeschäft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsgeschäft, das eine Verbindlichkeit (Schuld) begründet und oft zu einer Verfügung (z.B. der Kaufvertrag zur Übereignung der Kaufsache) verpflichtet (Abstraktionsprinzip).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon