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Verpflichtungsgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechtsgeschäft, das eine Verbindlichkeit (Schuld) begründet und oft zu einer Verfügung (z.B. der Kaufvertrag zur Übereignung der Kaufsache) verpflichtet (Abstraktionsprinzip).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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