Direkt zum Inhalt

Verprobung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Buchführung
    2. Revision

    Buchführung

    Überprüfung der Richtigkeit der Buchführungsergebnisse mithilfe von prüfungstechnischen Formeln (Verprobungsmethoden), bes. im Verlauf der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung und der steuerlichen Außenprüfung.

    Revision

    Verprobung kennzeichnet einen Soll-Ist-Vergleich, bei dem einem zu prüfenden Istwert ein aufgrund von Plausibilitätsüberlegungen gewonnener Sollwert gegenübergestellt wird, in der Hoffnung, im Prüfungsstoff vorhandene Auffälligkeiten, ggf. auch potenzielle Fehler, zu entdecken. Die Verprobung dient als Ausgangspunkt für weitere Prüfungsplanungen/-handlungen zur Fehlersuche. Die Sollwerte können sowohl unternehmensinternen (Kennziffern aus anderen Zeiträumen) als auch unternehmensexternen Ursprungs sein (Kennziffern eines anderen Unternehmens; auch (Branchen-)Durchschnittswerte möglich). Methode der indirekten Prüfung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com