Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von versicherter Schaden vom 08.06.2009 - 13:44
- Revision von versicherte Schäden vom 19.02.2018 - 14:53
- Revision von versicherte Schäden vom 10.11.2017 - 11:12
- Revision von versicherte Schäden vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von versicherte Schäden vom 28.09.2011 - 10:10
- Revision von versicherter Schaden vom 03.02.2010 - 10:32
- Revision von versicherter Schaden vom 02.09.2009 - 16:54
- Revision von versicherter Schaden vom 08.06.2009 - 13:44
versicherter Schaden
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Art des Schadens (z.B. Beschädigung, Zerstörung, Entwendung), der durch den Versicherungsschutz gedeckt ist, und die daraus resultierende Zahlungspflicht. Begriff aus den Bedingungswerken der Sachversicherung.
Vgl. auch versicherte Gefahr, versicherte Sache.
Vgl. auch versicherte Gefahr, versicherte Sache.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon