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Revision von versicherter Schaden vom 02.09.2009 - 16:54
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versicherter Schaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Art des Schadens (z.B. Beschädigung, Zerstörung, Entwendung), der durch den Versicherungsschutz gedeckt ist, und die daraus resultierende Zahlungspflicht. Begriff aus den Bedingungswerken der Sachversicherung.
Vgl. auch versicherte Gefahr, versicherte Sache.
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