Direkt zum Inhalt

versicherter Schaden

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Art des Schadens (z.B. Beschädigung, Zerstörung, Entwendung), der durch den Versicherungsschutz gedeckt ist, und die daraus resultierende Zahlungspflicht. Begriff aus den Bedingungswerken der Sachversicherung.

    Vgl. auch versicherte Gefahr, versicherte Sache.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com