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Versicherungsschein

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherungspolice.1. Begriff: Urkunde über den Versicherungsvertrag (Vertragsdokument), der zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer zustande gekommen ist.

    2. Merkmale: Im Versicherungsschein werden individuelle vertragliche Verhältnisse dokumentiert. Er enthält alle vertraglich relevanten Daten, wie Angaben zum Versicherungsnehmer, zum Versicherungsunternehmen, zum vereinbarten Versicherungstarif einschließlich der versicherten Risiken, zur Versicherungssumme oder zu den Entschädigungsgrenzen sowie zum Versicherungsbeginn und Versicherungsablauf. I.d.R. wird der Versicherungsschein mit einer faksimilierten Unterschrift eines oder mehrerer Vorstände des Versicherers versehen. Der Versicherungsschein gilt v.a. als Bestätigung für den bestehenden Versicherungsschutz, auch z.B. gegenüber Kreditinstituten bei der Gewährung von Darlehen.

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