Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Verteilungstermin vom 26.11.2009 - 13:46
Verteilungstermin
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Zwangsversteigerungsverfahren gerichtlicher Termin, in dem der Ersteher nach Zuschlag das Bargebot zu zahlen hat. Dieser Betrag (Versteigerungserlös) tritt für die Anspruchsberechtigung anstelle des Grundstücks. Maßgebend für die Verteilung ist Rang der Rechte nach §§ 10 ff. ZVG; dazu Aufstellung des Teilungsplans.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon