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Revision von Vertreterkosten vom 05.06.2009 - 13:12

Vertreterkosten

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    Sammelbezeichnung für die durch Beschäftigung von Vertretern entstehenden Kosten.

    1. Einzelkosten des Vertriebs (Sondereinzelkosten des Vertriebs): Provisionen, die in Prozent vom Umsatz gezahlt werden, sowie bestimmte, mit einem Auftrag verbundene Reisekosten.

    2. Vertriebsgemeinkosten: Fixum, Gehälter sowie alle Vertreterkosten, die sich nicht einwandfrei bestimmten Kostenträgern zurechnen lassen. In vielen Fällen ist anhand statistischer Unterlagen (Bestellzettel) die Aufteilung nach Erzeugnisgruppen möglich.

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