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Revision von Verwaltungszwangsverfahren vom 28.01.2013 - 11:45
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Verwaltungszwangsverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bes. Zwangsvollstreckungsverfahren (Zwangsvollstreckung) zur Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen etc. durch Verwaltungsbehörden in eigener Zuständigkeit, i.d.R. ohne Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte.
Vgl. auch Beitreibung.
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