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verwendbares Eigenkapital

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Synonym zu „für Ausschüttungen verwendbares Eigenkapital”; Begriff aus des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens; angewendet von 1977–2000. In einem Anrechnungsverfahren musste genau festgestellt werden können, wie hoch die Beträge, aus denen eine Dividende ausgeschüttet wird, bereits mit Körperschaftsteuer belastet worden waren; so ließ sich der Anrechnungsanspruch des Anteilseigners für die gezahlte Körperschaftsteuer bestimmen bzw. die bisherige Belastung so verändern, dass eine standardisierte Ausschüttungsbelastung erreicht wurde. Zu diesem Zweck wurden im Anrechnungsverfahren die Rücklagen einer Gesellschaft nach Maßgabe ihrer körperschaftsteuerlichen Vorbelastung in Teilpositionen untergliedert (EK 40, EK 30, EK 02 etc.); die speziellen Rücklagenpositionen waren das "verwendbare Eigenkapital". Durch den Übergang zum Halbeinkünfteverfahren bzw. Teileinkünfteverfahren ist das verwendbare Eigenkapital überflüssig geworden und wurde daher abgeschafft, die Abwicklung letzter Guthabenbestände wurde im Zuge der Systemumstellung über das Körperschaftsteuerguthaben abgewickelt.

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