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Veto-Abstimmungsregel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von D.C. Mueller (1978) für kleine Gruppen entwickeltes Abstimmungsverfahren in zwei Runden: In der ersten Runde darf jeder der n Teilnehmer eine Alternative formulieren; in der zweiten darf jeder gegen eine der n + 1 Alternativen (einschließlich des Status quo) sein Veto einlegen. Die am Schluss nicht gestrichene Alternative ist gewählt. Das Verfahren hat günstige Effizienz- und Gerechtigkeitseigenschaften.

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