Veto-Abstimmungsregel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Von D.C. Mueller (1978) für kleine Gruppen entwickeltes Abstimmungsverfahren in zwei Runden: In der ersten Runde darf jeder der n Teilnehmer eine Alternative formulieren; in der zweiten darf jeder gegen eine der n + 1 Alternativen (einschließlich des Status quo) sein Veto einlegen. Die am Schluss nicht gestrichene Alternative ist gewählt. Das Verfahren hat günstige Effizienz- und Gerechtigkeitseigenschaften.
Zeitschriften
10, 1978, S. in: Journal of Public Economics, S. 57-75
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