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Interessengruppen

Definition: Was ist "Interessengruppen"?

Organisierte Gruppen (z.B. Verbände), die nicht demokratisch legitimiert sind, jedoch versuchen, den Willensbildungsprozess der staatlichen Entscheidungsträger zu beeinflussen, um spezifische Interessen durchzusetzen, z.B. gruppenspezifische Privilegien zu erwirken..

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Pressure Groups. 1. Begriff: Organisierte Gruppen (z.B. Verbände), die nicht demokratisch legitimiert sind, jedoch versuchen, den Willensbildungsprozess der staatlichen Entscheidungsträger zu beeinflussen, um spezifische Interessen durchzusetzen, z.B. gruppenspezifische Privilegien zu erwirken (Rent Seeking). Im Deutschen ursprünglich Interessentengruppen. Für die Politiker sind Interessengruppen deshalb von Vorteil, weil diese die Wählerpäferenzen zu relativ niedrigen Kosten artikulieren.

    2. Arten der Einflussnahme: a) Durch die Beeinflussung der öffentlichen Meinung (z.B. Nichtregierungs-Organisationen und Verbände) können Interessengruppen auf den demokratischen Willensbildungsprozess einwirken.

    b) Zu politischen Entscheidungsträgern haben Interessengruppen in einer pluralistischen Gesellschaft vielfältigen formalen und informalen Zugang: Legislative und Exekutive greifen bei Gesetzgebungsverfahren auf das Sachwissen der Interessengruppen in Anhörungs- und Konsultationsverfahren zurück. Verbandsvertreter pflegen Kontakte zu Parteien, Parlamentariern, Regierung und Beamten (Lobbyismus). Sie besetzen auch Partei- und Staatsämter.

    c) Interessengruppen können selbst am Willensbildungsprozess teilnehmen, wenn sie korporatistisch in staatliches Handeln eingebunden sind. Viele Verbände in Deutschland sind keine typischen Pressure Groups, z.B. Gewerkschaften, Kammern usw. Diesem Phänomen hat sich weniger die Neue Politische Ökonomie als vielmehr die sozialwissenschaftliche Verbändeforschung gewidmet.

    3. Probleme der Einflussnahme: Interessen, die sich in Gruppen schlecht organisieren lassen, können sich nur schwer Geltung verschaffen (z.B. ist die Organisation der Interessen auf Seiten der Einkommensentstehung  weniger schwierig als auf der Seite der Einkommensverwendung) und damit nicht zum Ausgleich der Partikularinteressen beitragen. Die verteilungswirksamen Privilegien behindern das marktmäßige Ausleseverfahren, verzerren die Allokation und sind schwer abzubauen, da die Aufhebung von Vergünstigungen politisch unattraktiv ist (politischer Unternehmer). Aus dem Wettbewerb zwischen Pressure Groups können nach G. Becker (1983) allerdings Gemeinwohlvorteile erwachsen.

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    Bücher

    Olson, Mancur:The Logic of Collective Action: Public Goods and the Theory of Groups
    Cambridge, 1965

    Zeitschriften

    Becker, G. S.:A Theory of Competition among Pressure Groups for Political Influence
    98, 1983, S. 371-400

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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