Geschäftsordnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Richtlinien, nach denen die Arbeit von Gremien abgewickelt wird, soweit sie gesetzlich oder satzungsmäßig nicht geregelt ist. Wichtige in der Geschäftsordnung zu regelnde Punkte: Einberufung zur Sitzung, Tagesordnung, Vorsitz, Abstimmungsmodus, Minderheitsvotum, Protokollführung, Redezeitbegrenzung, Berichterstattung, Geschäftsführung zwischen den Sitzungen.
Die Geschäftsordnung bestimmt in einem Entscheidungsgremium die Reihenfolge, in der über die Alternativen abgestimmt wird. Bei Auftreten des Condorcet-Paradoxons kann die Geschäftsordnung für den Ausgang der Gruppenentscheidung ausschlaggebend sein (binäre Abstimmungsverfahren).
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