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Revision von Vetomacht vom 05.06.2008 - 12:54
Vetomacht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die mit der Anwendung der Einstimmigkeitsregel verbundene Macht jedes einzelnen Abstimmungsteilnehmers, mit seiner Gegenstimme eine Entscheidung zu verhindern. Ein geschickter Teilnehmer kann in Verhandlungen die Übrigen durch Androhung des Vetos zu besonderen Zugeständnissen zwingen.
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