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Vollmacht-Spediteur

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch Empfängervollmacht gemäß § 77 V EVO zur Zuführung der Güter vom Bestimmungsbahnhof zum Empfänger legitimierter Spediteur. Der Vollmacht-Spediteur leistet Zahlung (als Vertreter des Empfängers) für die auf den Sendungen ruhenden Frachten und evtl. Nachnahme. Zwischen Vollmacht-Spediteur und seinen Kunden gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), die Geschäfte werden deshalb auch durch den Speditions- und Rollfuhrversicherungsschein (SVS/RVS) versichert.

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