Direkt zum Inhalt

Vollmacht-Spediteur

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch eine vom Frachtbriefempfänger ausgestellte Einzel- oder Generalvollmacht wird der Spediteur zum Empfang der Güter bei dem Eisenbahnunternehmen bevollmächtigt. Der Vollmacht-Spediteur leistet Zahlung (als Vertreter des Empfängers) für die auf den Sendungen ruhenden Frachten und evtl. Nachnahme. Zwischen Vollmacht-Spediteur und seinen Kunden gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), die Geschäfte werden deshalb auch durch den Speditions- und Rollfuhrversicherungsschein (SVS/RVS) versichert.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com