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Revision von Vorgabeermittlung vom 14.02.2018 - 17:46

Vorgabeermittlung

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    erfolgt für Zwecke der Plankostenrechnung.

    1. Für Einzelkosten aufgrund von Stücklisten, Zeichnungen, Rezeptvorschriften, Arbeitsablaufplänen, Zeitstudien etc.

    2. Für Gemeinkosten unterschiedlich je nach einzelnen Kostenarten (Hilfslöhne, -material, Energiekosten etc.) aufgrund von Erfahrungen und Zahlen der Vergangenheit (Normalkostenrechnung) und aufgrund von exakten Analysen und technischen Berechnungen (Plankostenrechnung), die nach sowohl technischen wie kaufmännischen Überlegungen so variiert werden, dass die Vorgabekosten bei wirtschaftlicher Arbeitsweise unter Berücksichtigung unvermeidlicher Leerlaufzeiten und Verluste erreicht werden können.

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